Strafrecht
Seriöse Strafverteidigung – zielorientiert!
Haben Sie eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Ist bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden? Haben Sie eine Speichelprobe abgegeben? Oder sind Sie gar vorläufig festgenommen worden?
Rechtsanwalt Brockhoff bespricht Ihre persönliche Situation individuell mit Ihnen und setzt Ihre Rechte gegenüber dem Staat nachhaltig durch. Im Bereich der Strafverteidigung bearbeitet Rechtsanwalt insbesondere folgende Bereiche:



Schwerpunkte im Rechtsgebiet


 


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Menschen, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft hatten, sind häufig mit der Situation überfordert und davon eingeschüchtert.
Bei einer vorläufigen Festnahme oder Anordnung der Untersuchungshaft ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht besonders wichtig. Nicht nur für eine schnelle Klärung des Sachverhaltes, sondern auch für die Kommunikation: mit Polizei, Staatsanwaltschaft und den Angehörigen. Denn nur der Strafverteidiger kann die inhaftierte Person unbeschränkt besuchen, die Akten einsehen und Möglichkeiten ermitteln, die Inhaftierung zu beenden.
Lassen Sie sich auch durch gesetzte Termine oder Fristen nicht beeindrucken. Vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin.


 


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Eine erfolgreiche, strafrechtliche Verteidigung setzt immer eine gesunde Vertrauensbasis voraus. Stimmt jedoch die berühmte Chemie zwischen dem Strafverteidiger und dem Mandanten – aus welchen Gründen auch immer – nicht, wird dies in der Regel die effektive Verteidigung erschweren. Nutzen Sie daher die Chance und suchen Ihren Strafverteidiger aus, bevor das Gericht diese Wahl für Sie im Falle der Pflichtverteidigung vornimmt